Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Bei Al-Ayn setzen wir uns dafür ein, Waisenkindern in Not auf der ganzen Welt zu helfen. In den vergangenen 15 Jahren haben wir im Irak eine fest verankerte Gemeinschaft etabliert, die dank deiner Unterstützung bereits mehr als 140.000 Waisenkindern Hilfe bietet.
In den letzten zwei Jahren haben wir intensiv in anderen Ländern vor Ort gearbeitet, um einen noch größeren Kreis von Waisenkindern in Not zu erreichen. Wir freuen uns, verkünden zu können, dass Al-Ayn nun ein Büro in Afghanistan eröffnet hat. Hier setzen wir uns engagiert dafür ein, Waisenkindern und ihren Familien nachhaltige, effektive und würdige Unterstützung zukommen zu lassen.
Aktuell sammeln wir Spenden, um bedürftige Waisenkinder in Afghanistan mit monatlicher finanzieller Unterstützung, medizinischer Versorgung, Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung und anderen lebensnotwendigen Ressourcen zu unterstützen. Wir werden dich regelmäßig auf dem Laufenden halten, damit du die verschiedenen Hilfsmaßnahmen gezielt unterstützen kannst.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Afghanistan ist jünger als 18 Jahre. Diese junge Generation ist weiterhin von den traumatischen Auswirkungen von Kriegen, Konflikten, Vertreibungen, Gewalt und Naturkatastrophen geprägt. Schätzungsweise benötigen in Afghanistan etwa 3,8 Millionen Kinder dringend humanitäre Hilfe.
Die anhaltende Krise in diesem Land hat dazu geführt, dass viele Kinder mindestens einen Elternteil verloren haben und in Armut leben. Du kannst heute dazu beitragen, ihnen dabei zu helfen, ihr Leben wieder aufzubauen.
Unsere Teams haben hinter den Kulissen in verschiedenen Ländern hart gearbeitet, um so vielen Waisenkindern in Not wie möglich zu helfen. Zu unseren Aufgaben gehören Vor-Ort-Besuche, um herauszufinden, wo unsere Unterstützung benötigt wird, die Schulung von Helfern und die Bereitstellung von Hilfe für bedürftige Waisenkinder.