Überschuss
Abzüge
a. Erbschaftsbesitz: i. Bargeld ii. Grundbesitz iii. Übertragbare Gegenstände und Ähnliches
b. Mitgift-Besitz der Ehefrau: i. Bargeld ii. Goldschmuck iii. Wohnmöbel und Ähnliches
c. Besitztümer, die aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres für persönliche oder familiäre Zwecke verwendet werden: i. Eigenheim ii. Wohnmöbel und andere Haushaltsgegenstände iii. Freizeitgärten und die persönliche Nutzung ihrer Erträge iv. Privat- oder Familienautos v. Tiere, die für den Haushalt von Nutzen sind, z.B., eine Kuh für Milch oder ein Huhn für Eier
d. Schulden bei anderen, von denen keine Rückzahlung erwartet wird.
e. Gegenstände, die mit Schulden erworben wurden, die noch nicht zurückgezahlt wurden.
Gesamtbetrag der Khums 0€
Khums fällig 0€
Sahm al Imam zu bezahlen 0€
Sahm al Sada zu bezahlen 0€
Fidya wird fällig, wenn das Nachholen des versäumten Fastenbruchs aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer Schwangerschaft nicht möglich ist. Durch die Zahlung von Fidya wird eine Mahlzeit für eine bedürftige Person gespendet.
Derzeit beträgt die Zahlung für eine Fidya 1 € pro Tag, was den Kosten für eine durchschnittliche Mahlzeit im Irak entspricht.
Kaffara wird fällig, wenn ein Fastentag absichtlich und ohne triftigen Grund versäumt wird. Durch die Zahlung von Kaffara für das Versäumen des Fastens werden 60 bedürftige Menschen mit einer Mahlzeit versorgt, was insgesamt 45 kg Nahrung entspricht.
Um das versäumte oder absichtlich gebrochene Fasten zu sühnen, ist man verpflichtet, 60 aufeinanderfolgende Tage ununterbrochen zu fasten. Wenn man dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ist man verpflichtet, 60 bedürftige Menschen zu ernähren, was insgesamt 45 Kilogramm Nahrung entspricht. Dies entspricht 57 Euro Kaffara für jeden versäumten oder absichtlich gebrochenen Fastentag.
Kaffara ist in der Tat die Entschädigung, die man zahlen muss, wenn man einen Eid, Schwur oder ein Gelübde bricht. Diese Zahlung dient dazu, das Versprechen oder den Schwur wieder gutzumachen und die spirituelle Verantwortung zu erfüllen.
Du bist verpflichtet, 10 bedürftige Menschen mit jeweils 1 Euro pro Person zu ernähren, was den Kosten für eine durchschnittliche Mahlzeit im Irak entspricht. Dies entspricht einer Kaffara- oder Sühne-Zahlung von insgesamt 10 Euro für jeden gebrochenen Schwur oder für jedes versäumte Gelübde.