Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Wir freuen uns, dir als Unterstützer von Al-Ayn mitteilen zu können, dass wir unsere Aktivitäten nun auch auf den afrikanischen Kontinent ausgedehnt haben.
In den vergangenen 16 Jahren konnten wir dank deiner großzügigen Unterstützung eine feste Basisgemeinschaft im Irak etablieren, die bereits über 120.000 Waisenkindern und ihren Familien, einschließlich verwitweter Mütter, geholfen hat. Da wir weiterhin fest an unser Ziel glauben, Waisenkindern in Not überall zu helfen, haben wir begonnen, in anderen Ländern vor Ort zu arbeiten, um noch mehr bedürftige Waisenkinder zu erreichen.
Unsere Bemühungen zur Unterstützung verwaister Kinder und verwitweter Mütter sind nun auch in Ghana angelaufen – wir sind in Accra präsent und bereit, Hilfe zu leisten.
Wir setzen alles daran, nachhaltige, wirkungsvolle und menschenwürdige Dienstleistungen aufzubauen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie du unsere verschiedenen Initiativen weltweit unterstützen kannst. Wir werden dich auf dem Laufenden halten, sobald wir unsere Aktivitäten auf weitere Länder in Afrika und darüber hinaus ausdehnen.
Kinder in Ghana sehen sich einer zunehmenden Ungleichheit gegenüber, und etwa jedes vierte Kind lebt in Armut. Unsere Teams sind vor Ort und setzen sich dafür ein, Waisenkinder und verwitwete Mütter zu unterstützen und sie aus dieser Armut herauszuführen. Du kannst heute dazu beitragen, ihnen dabei zu helfen, ihr Leben wieder aufzubauen.