Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
الفدية هي مبلغ من المال شرعه الله لنا للتعويض عن عدم قدرتنا على الصيام في شهر رمضان، ويجب تقديم ٧٥٠ غراماً من الطعام (أرز) لأحد الفقراء. قدرت مؤسسة العين هذا المبلغ بـ ١ يورو لكل يوم يتم فيه الافطار.
الكفارة يتحملها المكلّف بسبب إبطال صوم شهر رمضان عمداً، أو الحنث بالنذر او الحنث باليمين.
كفارة الافطار المتعمد (اطعام ستين مسكين وبقدر ٦٠ كيلو من الرز). يوجد لدى مؤسسة العين إذناً من المرجع الديني الأعلى السيد علي الحسيني السيستاني (دام ظله الوارف) باستلام جميع الكفارات، وقد تم حساب المبلغ بـ ٥٧ يورو لليوم الواحد الذي يتم فيه الافطار عمداً.
كفارة الحنثِ بالنذرِ أو الحنث باليمين هي اطعام عشرة مساكين، وقيمتها ١٠ يورو.
تُستخدم تبرعات الفدية والكفارة من أجل توفير الغذاء الأساسي للأطفال الأيتام وأسرهم، حيث أن الكثير منهم يعانون من انعدام الأمن الغذائي، هذه المُساعدات تُشكل تأثيراً مُضاعفاً على أنشطتهم اليومية من خلال السماح لهم بالحفاظ على طاقتهم سواء كانوا في المدرسة أو في أي مكانٍ آخر.
هذه الصفحة تمت مراجعتها من قبل المشرف العام المعين من المرجع الديني الأعلى السيد علي الحسيني السيستاني (مُدَّ ظله)