Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Fidya ist eine Entschädigung für das Nichtvollenden eines obligatorischen Fastens aus einem legitimen Grund, und es müssen 750 Gramm Nahrung (Reis) an eine bedürftige Person gegeben werden. Al-Ayn hat diesen Betrag auf 1€ für jeden verpassten Fastentag berechnet.
Kaffara ist eine Zahlung, die für bestimmte Handlungen fällig wird, wie z.B. das absichtliche Fastenbrechen in vollem Bewusstsein der Verpflichtung oder das Brechen eines Eides.
Die Kaffara für absichtliches Fastenbrechen beträgt 750 Gramm Nahrung (Reis) für 60 arme, bedürftige Personen, insgesamt 45 kg. Al-Ayn ist berechtigt, Kaffarazahlungen
zu erhalten und hat die Höhe auf 60€ für jeden Tag, an dem ein Fasten absichtlich versäumt oder ein Eid gebrochen wurde, festgelegt.
Wenn man ein Versprechen oder einen Eid bricht, muss man dies wieder gut machen, indem man Allah (SWT) um Verzeihung bittet und die Kosten für die Verpflegung von 10 Bedürftigen in Höhe von 10€ bezahlt.
Fidya und Kaffara Spenden werden verwendet, um verwaiste Kinder und ihre Familien mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Dies wirkt sich positiv auf ihre täglichen Aktivitäten aus, da sie so ihre Energie für die Schule oder die Arbeit aufbringen können.
Unsere Inhalte werden regelmäßig vom General Supervisor von Al-Ayn, der von Al-Sayyid Al-Sistani ernannt wurde, überprüft und verifiziert.