Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Gestalte deine eigene Spendenseite und verwirkliche dein Versprechen!
Für weitere Informationen oder zur Erstellung deiner Fundraising-Seite kontaktiere uns bitte per E-Mail unter info@alayn.de oder fülle das Formular unten aus. Wir stehen dir bei jedem Schritt zur Seite.
Ohne die großzügige Unterstützung, die du uns zur Verfügung stellst, wären wir nicht in der Lage, Waisenkindern in Not zu helfen. Wir möchten unsere aufrichtige Dankbarkeit gegenüber unseren engagierten Spendensammlern zum Ausdruck bringen, die stets originelle und durchdachte Wege gefunden haben, um Spenden für unsere verschiedenen Kampagnen zu sammeln.
Du kannst auf herkömmliche Weise Spenden sammeln, sei es durch die Teilnahme an einem Marathon, die Widmung deiner Arbaeen-Wanderung, das Besteigen eines Berges, die Organisation eines Kuchenverkaufs und vieles mehr.
Darüber hinaus ermutigen wir dich, deine kreative Seite zu entfalten! Du könntest zum Beispiel einen Monat lang auf soziale Medien oder Süßigkeiten verzichten oder dich einer persönlichen Herausforderung stellen. Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
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