Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Hilf mit, dass Waisenkinder und ihre Familien im Irak rechtzeitig zum Monat Ramadan mit lebenswichtigen Lebensmittelpaketen versorgt werden. Deine Großzügigkeit kann den bedürftigen Familien, die sich auf diesen gesegneten Monat vorbereiten, dringend benötigten Trost und Hoffnung bringen.
Jeder Korb enthält genug Lebensmittel, um eine vierköpfige Familie während des Monats Ramadan eine Woche lang zu ernähren.
Sorgfältig ausgewählte Grundnahrungsmittel zur Versorgung der Familien:
Mit deiner Unterstützung können Familien den Monat Ramadan ohne Sorge um den Hunger verbringen. Die Frist für Spenden für einen Ramadan-Lebensmittelkorb endet am 21. Februar 2025. Alle Spenden, die nach diesem Datum eingehen, werden für den folgenden Ramadan bearbeitet.
Hab einen Einfluss, indem du noch heute einen Ramadan-Lebensmittelkorb spendest.
Im vergangenen Monat Ramadan haben wir dank Unterstützern wie dir über 45.000 Lebensmittelpakete an verwaiste Familien im Irak, in Ghana und Afghanistan verteilt. Gemeinsam haben wir wirklich etwas bewirkt – und dieses Jahr können wir noch mehr tun!
Mit über 19 Jahren Erfahrung garantiert Al-Ayn, dass deine Spenden zügig bearbeitet werden, Islam-konform sind und den richtigen Hilfsempfängern zukommen. Bleib auf dem Laufenden mit regelmäßigen Updates über unseren Newsletter und die sozialen Medien.
Wenn du Fragen oder Anregungen hast, wie du deine Ramadan-Spenden erfüllen kannst, kontaktiere uns noch heute.