Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
“إِنَّ الَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ وَآتَوُا الزَّكَاةَ لَهُمْ أَجْرُهُمْ عِنْدَ رَبِّهِمْ وَلَا خَوْفٌ عَلَيْهِمْ وَلَا هُمْ يَحْزَنُونَ”
سورة البقرة – الآية رقم (277)
الزكاة هي أحد أركان الإسلام الخمسة، ونوع من أنواع الصدقات، تساعد في سدِّ احتياجات الفقراء والمحتاجين في المجتمع.
تُنفق مؤسسة العين أموال الزكاة التي تتسلمها على تقديم الدعم الأساسي للأطفال اليتامى؛ تنفقها عليهم في المقام الأول على شكل معونات مالية شهرية لانتشالهم من الفقر.
تنطبق الزكاة على أصناف معينة من الثروة بعد بلوغها الحد الأدنى الذي يُسمى النصاب.
اختلفت الآراء الفقهية على الأعيان التي تجب فيها الزكاة، وكيفية احتسابها. لذا، نشير عليك باستفتاء عالم الدين في منطقتك لاحتساب مبلغ الزكاة الذي يجب عليك إخراجه.
يمكنك أيضًا التواصل معنا لتطرح استفسارات حول حساب زكاتك، ويمكننا إجابتك إجابة شرعية.
يمكنك دفع مبلغ الزكاة من خلال هذه الصفحة أو عن طريق التحويل المصرفي باستخدام المرجع الآتي AYN ZAK M.
من أجل أداء الزكاة الواجبة عليك، يتعين عليك دفع رسوم المعاملة التي يستقطعها مجهز الخدمة ليصل المبلغ المستحق كاملاً إلى حسابنا.