Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Die Zentrale der Al-Ayn Social Care gGmbH befindet sich in Berlin. Darüber hinaus unterhalten wir Büros in München, Mannheim und Düsseldorf sowie Koordinatoren im gesamten Bundesgebiet.
Wo immer du dich befindest, wir sind stets auf der Suche nach Freiwilligen, die uns in vielfältigen Bereichen unterstützen möchten. Wir begrüßen herzlich jeden, der sich engagieren möchte, sei es mit speziellen Fachkenntnissen, dem Wunsch, Berufserfahrung zu sammeln, oder einfach dem Ziel, ehrenamtlich tätig zu sein – wir zählen auf deine Hilfe!
Unser Erfolg beruht maßgeblich auf dem unermüdlichen Engagement unserer Freiwilligen, die einen essenziellen Teil unseres Teams ausmachen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Engagement von Freiwilligen in sämtlichen Abteilungen uns in die Lage versetzt, Dienstleistungen für unsere Gemeinschaft in Deutschland anzubieten und gleichzeitig benachteiligten Waisenkindern zu helfen. Hunderte von Freiwilligen sind Teil der Al-Ayn-Familie geworden und leisten auf ihre ganz eigene Weise wertvolle Unterstützung. Die Freiwilligenarbeit umfasst verschiedene Bereiche:
Wir sind zutiefst dankbar für die Zeit, die sie opfern, um benachteiligten Waisenkindern zu helfen, und wir schätzen die gemeinsamen Erfolge, die wir erzielen können, in hohem Maße.
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