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Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
Was du wissen musst
Das Fasten im Ramadan ist eine der Säulen des Islam. Auch wenn manche Menschen aufgrund von Krankheit, Alter oder anderen triftigen Gründen nicht fasten können, bietet der Islam mit der Fidya eine barmherzige Alternative, um ihnen die Erfüllung ihrer Pflicht zu ermöglichen.
Gleichzeitig sieht der Islam für diejenigen, die das Fasten absichtlich und ohne triftigen Grund brechen, die Kafara vor – eine Form der Sühne, die dazu beiträgt, das spirituelle Gleichgewicht wiederherzustellen und Verantwortung zu übernehmen.
In diesem Leitfaden erklären wir:
Definition & Zweck
Die Fidya ist eine Form der Entschädigung für diejenigen, die aus triftigen Gründen während des Monats Ramadan nicht fasten können und die versäumten Fastentage voraussichtlich nie nachholen können. Mit anderen Worten: Wenn jemand aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen dauerhaft nicht fasten kann, kann er die Fidya als Ersatz dafür bieten.
Wer muss die Fidya zahlen?
In der Regel sind es:
Hinweis: Wenn die Person die versäumten Fastentage in der Zukunft nachholen kann, dann hat die Durchführung dieser Qada-Fastentage (Nachholfastentage) Priorität über der Fidya-Zahlung.
Wie wird die Fidya berechnet?
Der Maßstab basiert darauf, pro verpasstem Fastentag eine bedürftige Person zu speisen, üblicherweise mit 750 Gramm Grundnahrungsmitteln (Reis, Mehl) oder dem entsprechenden Geldwert. Die Al-Ayn hat diesen Betrag (basierend auf Reis) auf 1€ pro verpasstem Fastentag berechnet.
Wann muss die Fidya gezahlt werden?
Vorzugsweise während des Ramadan oder sobald du weißt, dass du die Fastentage nicht nachholen kannst.
Definition & Zweck
Die Kafara ist eine Sühneleistung für das absichtliche Brechen des Fastens im Monat Ramadan ohne triftigen Grund oder für einen unrechtmäßigen Eidbruch. Sie ist strenger als die Fidya, da sie ein Verschulden und nicht eine Unfähigkeit ahndet.
Wann wird die Kafara fällig?
Wie wird die Kafara berechnet?
Die Sühneleistung (Kafara) für das absichtliche Brechen des Fastens beträgt 750 Gramm eines Lebensmittels für jeweils 60 Bedürftige, insgesamt 45 kg (auf der Basis von Reis). Die Al-Ayn ist befugt, die Kafara-Gebühren einzuziehen und hat den Betrag auf 60€ pro Tag des absichtlichen Fastenbruchs berechnet.
Wer einen Eid (oder ein Gelübde) bricht, muss dies wiedergutmachen, indem er Allah (swt.) um Vergebung bittet und die Kosten für die Verpflegung von 10 Bedürftigen übernimmt, was insgesamt 10€ entspricht.
Wann muss die Kafara gezahlt werden?
Die Kafara sollte idealerweise so bald wie möglich nach dem Verstoß entrichtet werden. Wählt man 60 Fastentage, müssen diese aufeinanderfolgend und ununterbrochen sein – wird ein Tag ausgelassen, beginnt die Zählung von Neuem.
Zusammenfassend…
Die Fidya und Kafara sind wesentliche Bestandteile der islamischen Rechtswissenschaft, die Barmherzigkeit, Verantwortlichkeit und soziales Wohlergehen in Einklang bringen. Sie ermöglichen es der muslimischen Gemeinschaft, sicherzustellen, dass niemand den Anschluss verliert – sodass selbst wenn jemand nicht fasten kann, seine Pflicht dennoch erfüllt werden kann; und wenn jemand absichtlich einen Fehler begeht, es dennoch einen Weg zur Wiedergutmachung gibt.